Pflegeberatungseinsatz nach § 37 (Abs.3) SGB XI
Jedem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen steht ab einem gewissen Pflegegrad eine professionelle Pflegeberatung zu.
Darüber hinaus gibt es viele Leistungen Ihrer Pflegekasse, die Ihnen zustehen, aber vielleicht noch nicht bekannt sind.
Hierzu beraten wir Sie gerne!
Pflegegrad | Schreibt das Gesetz vor | Falls Leistungen vom Pflegedienst in Anspruch genommen werden |
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Pflegegrad 1 | Freiwillig, aber auch 1/2 jährlich möglich | Freiwillig pro 1/2 Jahr |
Pflegegrad 2 | 1/2 jährlich | Freiwillig pro 1/2 Jahr |
Pflegegrad 3 | 1/2 jährlich | Freiwillig pro 1/2 Jahr |
Pflegegrad 4 | 1/4 jährlich | Freiwillig pro 1/2 Jahr |
Pflegegrad 5 | 1/4 jährlich | Freiwillig pro 1/2 Jahr |
Ablauf
- Einfach beim Pflegedienst anrufen
- Termin vereinbaren
- Wir kommen mit den passenden Unterlagen zu Ihnen nach Hause
- Wir beraten Sie professionell
- Die Unterlagen schicken wir an Ihre Pflegekasse und für Sie ist somit alles erledigt