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Pflegeberatungseinsatz nach § 37 (Abs.3) SGB XI

Jedem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen steht ab einem gewissen Pflegegrad eine professionelle Pflegeberatung zu.
Darüber hinaus gibt es viele Leistungen Ihrer Pflegekasse, die Ihnen zustehen, aber vielleicht noch nicht bekannt sind.
Hierzu beraten wir Sie gerne!

Wir dürfen mit allen Pflege- und Krankenkassen direkt abrechnen. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten.
Pflegegrad  Schreibt das Gesetz vor Falls Leistungen vom Pflegedienst in Anspruch genommen werden
Pflegegrad 1 Freiwillig, aber auch 1/2 jährlich möglich Freiwillig pro 1/2 Jahr
Pflegegrad 2 1/2 jährlich Freiwillig pro 1/2 Jahr
Pflegegrad 3 1/2 jährlich Freiwillig pro 1/2 Jahr
Pflegegrad 4 1/4 jährlich Freiwillig pro 1/2 Jahr
Pflegegrad 5 1/4 jährlich Freiwillig pro 1/2 Jahr

Ablauf

  1. Einfach beim Pflegedienst anrufen
  2. Termin vereinbaren
  3. Wir kommen mit den passenden Unterlagen zu Ihnen nach Hause
  4. Wir beraten Sie professionell
  5. Die Unterlagen schicken wir an Ihre Pflegekasse und für Sie ist somit alles erledigt